Unfall mit Fahrrad – Wer zahlt?

Wenn Sie einen Unfall hatten, kommen folgende Versicherungen in Betracht, um für Personen- und Sachschäden, die Sie oder ein andere erlitten hat, aufzukommen:

Private Haftpflichtversicherung

Sie übernimmt die Kosten für Sach- und Personenschäden, die ein anderer durch Sie bei einem Unfall erleidet. Einige Versicherer bieten sogar noch mehr: Sie können Ihnen auch Kosten erstatten, die Sie durch einen Unfall hatten, wenn der Unfallverursacher Ihnen den Schaden nicht ersetzen kann – da er zahlungsunfähig ist und keine Haftpflichtversicherung besitzt. [weitere Infos]

KFZ-Haftpflicht für E-Bikes und schnelle Pedelecs

Für E-Bikes und Pedelecs, die schneller als 25/km/h fahren können, gilt Haftpflicht-Versicherungspflicht. Bei einem Unfall mit einem solchen Elektrorad ist die KFZ-Haftpflicht zu konsultieren – sie übernimmt die Kosten des anderen. [weitere Infos]

Gesetzliche Unfallversicherung

Sie trägt die Kosten für medizinische Behandlungen, die Sie aufgrund eines Unfalles erhalten müssen. Die gesetzliche Versicherung übernimmt darüber hinaus auch Lohnersatz- und Entschädigungsleistungen – sofern sich der Unfall auf der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg ereignet hat. [weitere Infos]

private Unfallversicherung

Im Unterschied zur gesetzlichen Unfallversicherung, greift die private Unfallversicherung meist rund um die Uhr und meist auch europaweit – häufig sogar weltweit; Und übernimmt sodann eine finanzielle Absicherung im Falle einer körperlichen oder geistigen Invalidität.
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